Der Reisekostenrechner für auswärtige Anwältinnen und Anwälte

Gericht auswählen – erstattungsfähige Reisekosten herausfinden – mehr abrechnen

Reisekostenrechner jetzt weiterempfehlen:

Welche Vorteile bietet der Reisekostenrechner?

Seit 2020 berechnet der Reisekostenrechner die Strecke zwischen Gericht und der am weitesten entfernten Stelle innerhalb des Ortsgebiets, statt wie bisher zur Ortsmitte. Damit werden die Entfernungen bis in die „letzten Winkel“ der Gerichtsbezirke berechnet, was eine noch genauere Reisekostenabrechnung ermöglicht.

Was sagt die Rechtsprechung?

Der BGH hat am 09.05.2018 entschieden, dass die Reisekosten eines auswärtigen Anwalts/einer auswärtigen Anwältin bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zu erstatten sind. Daher ist bei allen Mandaten mit Beteiligung von Anwältinnen und Anwälten außerhalb des Gerichtsbezirks die höchstmögliche Entfernung innerhalb des Bezirks zu ermitteln.

Reisekostentabelle

Gerichtsbezirke 2025

Die neueste Ausgabe von Gebührenexperte Norbert Schneider bildet jahresaktuell alle Gerichte, den jeweils am weitesten entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks sowie die daraus resultierenden abrechnungsfähigen Fahrtkosten ab. Ergänzt durch ausführliche Berechnungsbeispiele, Musterformulierungen und Erläuterungen, wie die Ansprüche geltend zu machen sind.

FAQ zur Reisekostenerstattung

Ja, wenn der Anwalt seine Kanzlei im Gerichtsbezirk hat, sind seine Reisekosten in voller Höhe erstattungsfähig. Eine Notwendigkeitsprüfung ist hier nicht erforderlich (§ 91 Abs. 2 S. 1 ZPO). Dies wurde von verschiedenen Landgerichten bestätigt (LG Gera, LG Krefeld, LG Bonn).

Ist die Beauftragung des auswärtigen Anwalts notwendig, sind die Reisekosten in voller Höhe zu erstatten.

Ist die Beauftragung des auswärtigen Anwalts nicht notwendig, sind die Reisekosten bis zu der Distanz des am weitesten entfernt gelegenen Ort innerhalb des Gerichtsbezirks erstattungsfähig.
 
Grundsätzlich ist die Beauftragung eines auswärtigen Anwalts nicht notwendig, wenn es am Gerichtsort ansässige Anwälte gibt. Trotzdem sind dessen Reisekosten erstattungsfähig – jedoch nur in der Höhe, die bei einem im Gerichtsbezirk ansässigen Anwalt angefallen wären. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine vollständige Versagung der Erstattung eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung wäre.

Auch ein im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneter Anwalt erhält seine Reisekosten bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks. Nach § 46 RVG hat die Landeskasse die notwendigen Auslagen des Anwalts zu übernehmen.

Die Erstattung der Reisekosten orientiert sich an der höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks:

  • Ist der Sitz des auswärtigen Anwalts weiter entfernt als jeder andere Ort im Gerichtsbezirk, sind seine Reisekosten voll erstattungsfähig.
  • Ist im Gerichtsbezirk eine geringere Maximalentfernung gegeben, werden die Kosten nur bis zu dieser Grenze erstattet.

Jeder gefahrene Kilometer des Hin- und Rückweges ist mit 0,42 € (bis 31.12.20: 0,30 €) zu erstatten.

Liegen die tatsächlichen Reisekosten eines auswärtigen Anwalts unter den fiktiven Reisekosten des am weitesten entfernten Ort, so sind die tatsächlichen Reisekosten zu erstatten.

Der Anwalt muss ermitteln, wie lange die Reisezeit eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts vom weitest entfernten Ort zur Gerichtsverhandlung beträgt:

  • Dauert die gesamte Reisezeit inklusive Terminswahrnehmung mehr als vier Stunden, kann eine Pauschale von 60,00 € (bis 31.12.2020: 50,00 €) angesetzt werden.
  • Liegt die Dauer unter vier Stunden, wird nur eine Pauschale von 30,00 € (bis 31.12.2020: 25,00 €) erstattet.

Auf sämtliche Reisekosten ist vom Anwalt Umsatzsteuer abzuführen, es sei denn, die Tätigkeit des Anwalts ist ausnahmsweise umsatzsteuerfrei, etwa wegen Auslandbezugs.

Norbert Schneider

Herausgeber Norbert Schneider

Gebühren- und Abrechnungsexperte RA Norbert Schneider ist Autor der Fachinfo-Tabelle Gerichtsbezirke 2025, Nachfolgeausgabe der Reisekostentabelle, und liefert auf gerichtsbezirke.de wertvolle Tipps und Hinweise für die optimale Reisekostenabrechnung.

Das sagen die Besucher:innen von gerichtsbezirke.de:

Fachanwalt für Arbeitsrecht

"Vielen Dank für dieses wirklich sehr hilfreiche Werk, von dem wir in unserer Kanzlei regen Gebrauch machen."

Rechtsanwältin

"Vielen Dank für Ihr tolles Tool, das die Arbeit stark erleichtert."

Rechtsanwalt

"Einfach nur klasse diese Idee der Gerichtsbezirke. Ich habe mir damit viel Diskussion und Ärger mit dem Rechtspfleger gespart."

Rechtsanwaltsfachangestellte U.

Designation

"Ich benutze die Fachinfo-Tabelle Gerichtsbezirke gerne und oft."

Gratis-Download:
Gerichtsbezirke 2025

von Gebührenexperte Norbert Schneider

Nach oben scrollen