Der Reisekostenrechner für auswärtige Anwältinnen und Anwälte

Gericht auswählen – erstattungsfähige Reisekosten herausfinden – mehr abrechnen

Reisekostenrechner jetzt weiterempfehlen:

Welche Vorteile bietet der Reisekostenrechner?

Seit 2020 berechnet der Reisekostenrechner die Strecke zwischen Gericht und der am weitesten entfernten Stelle innerhalb des Ortsgebiets, statt wie bisher zur Ortsmitte. Damit werden die Entfernungen bis in die „letzten Winkel“ der Gerichtsbezirke berechnet, was eine noch genauere Reisekostenabrechnung ermöglicht.

Was sagt die Rechtsprechung?

Der BGH hat am 09.05.2018 entschieden, dass die Reisekosten eines auswärtigen Anwalts/einer auswärtigen Anwältin bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zu erstatten sind. Daher ist bei allen Mandaten mit Beteiligung von Anwältinnen und Anwälten außerhalb des Gerichtsbezirks die höchstmögliche Entfernung innerhalb des Bezirks zu ermitteln.

Reisekostentabelle

Gerichtsbezirke 2025

Die neueste Ausgabe von Gebührenexperte Norbert Schneider bildet jahresaktuell alle Gerichte, den jeweils am weitesten entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks sowie die daraus resultierenden abrechnungsfähigen Fahrtkosten ab. Ergänzt durch ausführliche Berechnungsbeispiele, Musterformulierungen und Erläuterungen, wie die Ansprüche geltend zu machen sind.

FAQ zur Reisekostenerstattung

Norbert Schneider

Herausgeber Norbert Schneider

Gebühren- und Abrechnungsexperte RA Norbert Schneider ist Autor der Fachinfo-Tabelle Gerichtsbezirke 2025, Nachfolgeausgabe der Reisekostentabelle, und liefert auf gerichtsbezirke.de wertvolle Tipps und Hinweise für die optimale Reisekostenabrechnung.

Das sagen die Besucher:innen von gerichtsbezirke.de:

Fachanwalt für Arbeitsrecht

"Vielen Dank für dieses wirklich sehr hilfreiche Werk, von dem wir in unserer Kanzlei regen Gebrauch machen."

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"Vielen Dank für Ihr tolles Tool, das die Arbeit stark erleichtert."

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"Einfach nur klasse diese Idee der Gerichtsbezirke. Ich habe mir damit viel Diskussion und Ärger mit dem Rechtspfleger gespart."

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