Hinweise & Haftung
Dieses Tool ermöglicht für Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte, Verwaltungsgerichte, Arbeitsgerichte und Sozialgerichte die Suche nach dem Ort im entsprechenden Gerichtsbezirk, der am weitesten vom Gerichtssitz entfernt ist. Es ermöglicht so eine Optimierung der Reisekosten, die nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 08.05.2018 höchstens berechnet werden dürften (siehe auch RVG).
Die Verknüpfung der PLZ-Gebiete zu den zuständigen Gerichten wurden sämtlich automatisiert vorgenommen, eine inhaltliche oder redaktionelle Kontrolle bzw. Aufbereitung hat nicht stattgefunden. Die Entfernungen wurden sämtlich automatisiert mit Google Directions berechnet, auch diese wurden nicht inhaltlich/redaktionell kontrolliert bzw. aufbereitet. Für die Berechnung wurde der Mittelpunkt der im Gerichtsbezirk liegenden PLZ-Gebiete als Ausgangspunkt und der Gerichtssitz (Anschrift) als Zielort verwendet. Die Fahrstrecke könnte folglich bei der Wahl eines anderen Punktes im PLZ-Gebiet anstatt des Mittelpunkts länger oder kürzer werden.
Eine Besonderheit ist noch bei Zweigstellen oder Außenstellen eines Gerichts zu beachten. Soweit der Anwalt am Gericht der Hauptstelle tätig wird, ist abzustellen auf die höchstmögliche Entfernung innerhalb des gesamten Gerichtsbezirks einschließlich des Bezirks der Zweig- oder Nebenstelle.
In keinem Fall wird die Haftung sowohl für ermittelte Entfernungen als auch der Angabe, dass es sich dabei um die maximale Entfernung innerhalb des Bezirkes handelt, übernommen. Die Werte wurden wie zuvor geschildert rechnerisch ermittelt: Fehler können hier in der Qualität der zugrundeliegenden Daten, in der Verarbeitung dieser und auch in der Entfernungsberechnung selbst vorliegen.