Dient eine Reise mehreren Geschäften, so sind die Kosten nach § 7 Abs. 2 VV RVG auf die einzelnen Geschäfte aufzuteilen. Jeder Auftraggeber haftet bei einer solchen gemeinsamen Geschäftsreise nur für seinen Anteil und nicht etwa für die Kosten, die entstanden wären, wenn der Anwalt allein für ihn gereist wäre. Eine Haftung der Auftraggeber als…
Ein auswärtiger Anwalt, der zum Gerichtstermin anreist, erhält seine Reisekosten vergütet. Das Gleiche gilt für die Partei, wenn sie persönlich erscheint. Dabei besteht keine Pflicht zur gemeinsamen Anreise von Anwalt und Partei. Näheres lesen Sie in diesem Beitrag.
Auch bei fehlender Notwendigkeit können die Reisekosten des von der ortsansässigen Partei beauftragten Anwalts erstattungsfähig sein. Wann und in welcher Höhe die Reisekosten erstattet werden, lesen Sie in diesem Beitrag.
Beauftragt eine im Gerichtsbezirk ansässige Partei einen Anwalt, der seine Kanzlei weder am Sitz des Gerichts noch am Sitz der Partei hat, sind dessen Reisekosten bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zu erstatten.